Die Täter-Lobby und ihre Ziele
Kinder haben keine Lobby - auch nicht diejenigen, die sich selber als solche darstellen.
Sie haben wirklich keine Lobby.
Täter hingegen schon.
Achtung, kann eventuell triggern!
In diesem Artikel analysiere ich die politische und sonstige Arbeit von Täter-Lobbyisten, ihren Sympathisanten und unwissentlichen Weiterverbreitern von Botschaften der Täter-Lobby.
Das Gros dieser Arbeit findet sehr gut versteckt statt, da nur wenige Leute es wagen, ganz offen für Straftaten zu werben.
Dennoch gibt es bestimmte Erkennungszeichen, an denen Täter-Lobby-Arbeit erkennbar ist.
Was ist Täter-Lobbyismus?
Offene oder versteckte Parteilichkeit für Täter.
Die versteckte / unwissentliche Form des Täter-Lobbyismus kommt bei weitem am häufigsten vor. Sie ist oft nur schwer zu entdecken, manchmal auch schwer zu durchschauen. Oft kommt sie vordergründig als etwas ganz anderes daher.
Deshalb geht es in diesem Artikel vor allem um Strukturen hinter dem Täter-Lobbyismus.
Auseinandersetzungen mit der Täter-Lobby bedeuten immer Kampf um die Deutungs-Hoheit von sexuellem Missbrauch.
Ein Beispiel: die "Wormser Prozesse"
Wer im Internet nach der Stichwort-Kombination "Wormser Prozesse" sucht, findet obenan eine Fülle von Hetzschriften gegen einen angeblichen "Hexenwahn". Demnach könne es ganz leicht jedem Unschuldigen passieren, zu Unrecht des sexuellen Missbrauchs verdächtigt zu werden. Kinderschützer verhielten sich wie seinerzeit die Hexenjäger im Mittelalter.
Hintergrund sind Anklagen vor Wormser Gerichten aus den 1990er Jahren gegen eine ganze Reihe von Eltern und Verwandte von Kindern, die ihre Kinder damals angeblich sexuell und sadistisch missbraucht haben sollen.
In den Internet-Hetzschriften wird propagandistisch unterstellt, dass es Kinderschützer seien, die zu Unrecht überall Missbrauch vermuten und durch ihren "Missbrauchs-Wahn" unsägliches Leid über Massen an zu Unrecht Verdächtigte brächten.
Den Wahrheitsgehalt dieser Propaganda werde ich im folgenden überprüfen.
Stimmen die Behauptungen dieser Hetzschriften?
Ich bitte den Leser, sich dazu den folgenden Spiegel-Artikel genau anzusehen und anschließend diesen Artikel weiterzulesen, in dem ich die darin geschilderten Vorgänge aus einer weiteren Perspektive beleuchten werde:
- http://suche.spiegel.de/spiegel/print/d-59403018.html
- Weitere Zeitungsartikel finden sich vor allem in der Rhein-Main-Presse (lokale Zeitung von Worms und Umgebung). Laut Artikel http://www.allgemeine-zeitung.de/4904047.htm ist das Urteil gegen den Leiter der ehemaligen Kinderschutzeinrichtung "Spatzennest" rechtskräftig, was jedoch in dem o.g. Spiegel-Artikel noch nicht bekannt zu sein scheint.
Meine Analyse hierzu: ich gehe davon aus, dass wie von der Presse berichtet das Urteil vom 22.8.2008 gegen den ehemaligen Leiter des "Spatzennests" rechtskräftig ist. Seine Rolle in den sogenannten "Wormser Prozessen" der 1990er Jahre, wo er laut Berichten als einer der Hauptankläger auftrat, erscheint nun in einem komplett anderen Licht, als die vielen Internet-Hetzschriften gegen den Kinderschutz vermuten lassen.
Weshalb?
Offensichtlich muss es sich um einen Pädophilen handeln, da er nach heutigen Erkenntnissen u.a. kinderpornographisches Material von seinen Schützlingen selbst hergestellt haben muss (denn anders lassen sich die laut Spiegel-Bericht bei ihm gefundenen Bilder nicht erklären). Sein "Wirken" weist dutzende weitere Merkmale von "besonderem Interesse" an Sex mit Kindern auf.
Unabhängig davon ist er aber bei den sogenannten "Wormser Prozessen" der 1990er Jahre damals gegenüber dem Gericht und der Öffentlichkeit als Kinderschützer, ja sogar als Leiter einer Kinderschutz-Einrichtung aufgetreten.
Eine Doppelrolle also.
Heute stellt sich heraus, dass der angebliche damalige Kinderschützer in Wirklichkeit ganz offenbar ein Pädophiler sein muss.
Dass er jahrelang diese Doppelrolle gespielt hat, ist jedoch erst jetzt nach dem aktuellen Gerichtsurteil unabweisbar geworden.
Was bedeutet diese insgeheime und lange versteckte Doppelrolle für die Dynamik des Geschehens?
- Ein Täter, der gleichzeitig in der Rolle des Kinderschützers auftritt und in dieser Rolle andere (vor allem die Eltern der damals missbrauchten Kinder) als Täter darstellt und anklagt, führt zunächst einmal das Paradebeispiel einer Verdrehung durch.
- Geraderückung: ganz offensichtlich wurden viele der Wormser Kinder in den 1990er Jahren tatsächlich missbraucht. Nicht nur das Gericht hat dies damals festgestellt. Laut früheren Berichten gab es klare medizinische Hinweise auf Kindes-Vergewaltigungen. Vom Grundprinzip her war also das damalige Einschreiten des Jugendamts und des Gerichtes berechtigt. Jedoch ist davon auszugehen, dass die Kinder wohl kaum von ihren (zu Unrecht angeklagten) Eltern, sondern mit höherer Wahrscheinlichkeit von einem der damaligen Hauptankläger missbraucht wurden - wofür es laut Spiegel sehr konkrete Verdachtshinweise gab (denen jedoch interessanterweise damals nicht ausreichend nachgegangen worden ist). So können einige der damals gerichtsmedizinisch festgestellten auf Vergewaltigung hindeutenden Spuren nur im Spatzennest entstanden sein. Demnach hat das Jugendamt und das Gericht also damals in den 1990ern den oder die Täter in den vollkommen falschen Reihen gesucht.
- In der Geschichte mit den offensichtlich selbst hergestellten Kinderpornos und den darauf abgebildeten Kindern, die der heute Verurteilte angeblich nicht kenne, finden sich so ziemlich alle klassischen Täter-Leugnungen und Verharmlosungen bis hin zum VAS (Verantwortungs-Abwehr-System) - fast wie aus dem Lehrbuch (vgl. Literatur).
- Wer Kinderpornos nicht nur passiv konsumiert, sondern aktiv selber produziert, muss innerhalb der Pädophilen-Szene eine relativ hohe Rang-Stellung innehaben (vgl. meine Darstellung von Täter-Karrieren).
- Die Presse-Beschreibungen seiner systematisch erarbeiteten "Zuständigkeiten" und "medizinischen Fachkenntnisse" weisen viele Merkmale eines Profi-Täters nach Deegeners Täter-Klassifizierung auf.
- Die Verdrehung von Täter- und Schützer-Rollen ist geradezu typisch für Täter-Verhalten und auch für den Täter-Lobbyismus. Daran kann man Täter-Lobbyismus erkennen!
- Ganz offensichtlich muss es dem Leiter des Kinderheims damals in den 1990er Jahren gelungen sein, das Vertrauen anderer zu erschwindeln. Anders sind viele damalige Verhaltensweisen des Jugendamts und des Gerichts in den "Wormser Prozessen" kaum noch zu erklären. Sexueller Missbrauch ist mit Vertrauens-Missbrauch untrennbar verwoben!
- Mehr noch: es muss ihm offensichtlich gelungen sein, Sand in die Augen anderer zu streuen und mittels Nebelkerzen den (begründeten!) Verdacht weg von sich und ganz woanders hin zu lenken. Offenbar war er auf irgend eine Weise denjenigen überlegen, die damals für echte Aufklärung sorgen wollten. Diese Überlegenheit muss u.a. im Wissensvorsprung zu suchen sein, den er vor anderen hatte. Ein Beispiel: bereits der Name "Spatzennest" dürfte kein Zufall sein. Als ich selber in den 1970er Jahren von einem Pädophilen missbraucht wurde, bezeichnete dieser mich u.a. mit dem Kosenamen "Spatz". Er redete jedoch auch desöfteren in der Mehrzahl von anderen "Spatzen", die er ebenfalls "besuchte". Im Lateinischen bedeutet "passer" nicht nur "Sperling" oder "Spatz", sondern auch "Penis" (vgl. italienisch "passero"; analoge Bedeutungen in weiteren romanischen Sprachen, sowie im Griechischen und in der gesamten indogermanischen Sprachfamilie). Daher gehe ich davon aus, dass der Begriff "Spatzen" in der Pädophilen-Szene einen gängigen Deckbegriff für "sehr junges Frischfleisch" darstellt. Während der Name "Spatzennest" für Unbedarfte drollig klingt und "Nestwärme" suggeriert, können Insider wie z.B. der Täter-Lobby nahestehende Prozess-Beteiligte alleine am Namen bereits erkennen, worauf sie Rücksicht nehmen müssen.
- Dieser "Erfolg" wirft die Frage auf, weshalb die staatlichen Stellen sich damals derart zum Narren halten haben lassen.
- Apropos "zum Narren halten": ich frage mich, wie ein Mann, der ganz offenbar schwerste Schäden bei den ihm anvertrauten Kindern und bei den damals zu Unrecht angeklagten Eltern und in ihren Familienstrukturen angerichtet hat, auch heute noch nur mit einer Bewährungsstrafe davonkommen kann. Siehe hierzu http://www.die-topnews.de/bewaehrungsstrafe-fuer-spatzennest-erzieher-316320. Entweder hat er wiederum alle Register seines "Könnens" gezogen (von dem sich wiederum die Strafverfolger haben blenden lassen), oder er muss heimliche Verbündete an einigen Stellen haben. Anders kann ich mir nicht erklären, weshalb typische Täter-Verdrehungen (z.B. Bagatellisierungen der "Erheblichkeitsschwelle") im Urteil aufscheinen. Ich verstehe nicht, wie man das Berufsverbot lediglich auf 3 Jahre befristen kann, obwohl die Täter-Forschung klar belegt, dass Pädophilie im Regelfall eine lebenslange Orientierung darstellt und i.A. Wiederholungsgefahr besteht.
- Egal aus welchen Gründen der angebliche "Kinderschützer" heute nur eine Bewährungsstrafe bekommen hat: ganz offenbar machen einige Strafverfolger seine Verdrehungen auch heute noch teilweise mit - anstatt aus seiner vergangenen Rolle und Doppelrolle zu lernen. Damit werden sie aus psychologischer Sicht zu Komplizen seiner Machenschaften -- ob freiwillig oder nicht.
- Möglicherweise haben einige der Strafverfolger oder ihrer Kollegen / Vorgesetzten heute kein Interesse daran, ihr damaliges Versagen bei den Wormser Prozessen nochmals ins öffentliche Rampenlicht stellen zu lassen und ziehen deshalb den heute überführten Täter nicht wirklich zur Verantwortung -- je mehr sie seine heutigen Verdrehungen mitmachen und verharmlosen, desto besser sehen sie selber in Bezug auf die 1990er Jahre aus. Handelt es sich dabei nicht um eine insgeheime Form der Komplizenschaft?
- Nicht auszuschließen ist, dass der "Erfolg" des heute glimpflich Verurteilten nicht ausschließlich auf seinem eigenen Mist gewachsen ist - dass es also noch weitere (professionelle) Täter oder Mittäter / Mitwisser gibt. Wie kann es sein, dass ein Hauptbelastungszeuge damals vor Gericht aussagen konnte, dass er Kinder nackt zu sich ins Bett geholt hat, damit sie "Geschlechtsverkehr spielen", ohne dass dies vom Gericht als klarer (erneuter) sexueller Missbrauch erkannt und behandelt wurde? Kann es wirklich sein, dass Vorgänge von derartigem Kaliber ohne ein ganzes Netzwerk an Täter-Interessen erfolgreich stattfinden können? Wie weit und wie hoch in den Hierarchien müssen derartige Netzwerke reichen, damit so etwas ganz offen ohne Konsequenzen möglich ist?
- Wie erklärt sich die schier unglaubliche "Ignoranz" des Jugendamts laut ? Weshalb hat das Jugendamt den angeblichen Kinderschützer laut Bericht immer noch gedeckt, als gegen diesen staatsanwaltlich ermittelt wurde? Kann es sein, dass dies alles lediglich auf "Unkenntnis" oder "Blauäugigkeit" zurückzuführen ist, ohne dass bei dieser penetranten Deckung irgendwelche besonderen Beziehungs-Bande zum später verurteilten Täter mitgespielt haben könnten?
- Skandalisierung: heute liegt auf der Hand, dass der Wormser Skandal von ganz anderen Leuten verursacht wurde, als in vielen Internet-Hetzschriften immer noch suggeriert wird. Ganz offensichtlich wurde der Skandal nicht vom Kinderschutz, sondern von der Täter-Lobby veranstaltet!
- Interessanterweise wurden die ganz offensichtliche Doppelrolle des Spatzennest-Leiters und die daraus zu ziehende Schlussfolgerungen bisher nicht ausreichend öffentlich diskutiert. Wie sind die Wormser Vorgänge nach Bekanntwerden der neueren Erkenntnisse zu bewerten? Welche Folgen für einen wirklich professionellen Kinderschutz leiten sich daraus ab? Hier herrscht ein riesiger Aufarbeitungs-Bedarf!
Nun zum eigentlichen Thema dieses Artikels:
Wer gehört zur Täter-Lobby?
Laut Ursula Enders (s.u. Literatur) kann man die Täter-Lobby ganz grob in zwei Klassen einteilen:
- (wissentlicher Täter-Lobbyismus) Diejenigen, die absichtlich und bewusst Täter-Lobby-Arbeit verrichten, diese Absicht jedoch verschleiern und verdrehen. Die Verschleierung und Verdrehung sowie oftmals auch Heimlichkeit ist ein Wesensmerkmal dieser Gruppe.
- (unwissentlicher Täter-Lobbyismus) Diejenigen, die sich selbst nie als Täter-Lobbyisten bezeichnen würden oder sich sogar dagegen verwahren, aber dennoch unabsichtlich den Täter-Lobby-Interessen Vorschub leisten und deren Gedankengut weiter verbreiten, beispielsweise durch Nachplappern von Täter-Lobby-Slogans. Eventuell auch aufgrund psychologischer Abwehr der Missbrauchs-Realität, um sich selbst davor zu schützen.
In beiden Fällen sind die heimlichen Ziele oftmals derart gut versteckt, dass man ziemlich viel nachdenken und schlussfolgern muss, um darauf zu kommen.
Leider kann man wegen dem Verschleierungs- und Heimlichkeits-Charakter nicht immer eindeutig erkennen, zu welcher der beiden Gruppen jemand gehört, der (verstecke) Täter-Lobby-Interessen vertritt. Im Fall der Wormser Amtsträger gehe ich überwiegend von 2) aus. Im Fall der vielen Internet-Hetzschriften gegen den Kinderschutz ist jedoch mit einem Überwiegen der Interessengruppe 1) zu rechnen.
In Zweifelsfällen wird man keine bewusste Absicht unterstellen können. In der Praxis kommt es jedoch nicht auf Bewusstheit an, sondern auf die Wirkung, die Täter-Lobby-Kommunikation in der Öffentlichkeit erzielt.
Ziele der Täter-Lobby
Ich unterscheide zwischen Hauptzielen und davon abgeleiteten Unterzielen. Eine weitere Unterscheidung betrifft kurzfristige und langfristige Ziele. Weiterhin ist theoretisch zu unterscheiden, ob jemand bewusst die Ziele der Täter-Lobby unterstützt, oder unabsichtlich. Letztere Frage ist jedoch von außen kaum entscheidbar.
Hauptziele
Diese Hauptziele werden in der hier geschilderten klaren Form fast nirgends (mit wenigen Ausnahmen) deutlich sichtbar vertreten. Täter-Lobby-Arbeit ist daher meistens nicht direkt als solche erkennbar. Stattdessen konzentriert sich die Arbeit von freiwilligen und unfreiwilligen Täter-Lobbyisten auf folgende Unter-und Zwischenziele (mit Beispielen für Erfolge / Misserfolge dieser Lobby-Arbeit):
Unter- und Nebenziele
- (1a) Einflussnahme auf das gerichtliche Gutachterwesen, bis hin zur Bestellung engagierter Gutachter, bei deren Engagement ein Freispruch des Angeklagten fast sicher zu erwarten ist.
- (1a1) Besonderer Schwerpunkt: Glaubwürdigkeitsgutachten. Falls keine weiteren Zeugen als das Opfer vorhanden sind, wird nach den vorgefertigten Richtlinien von Täter-Lobbyisten fast jeder Angeklagte freigesprochen; es gibt sehr renommierte "Sachverständige" mit hohem wissenschaftlichem Status, die sich damit brüsten, dass sich alle von ihnen jemals untersuchten Opfer-Zeugen (z.B. in einem mir bekannten Fall mehr als 50) stets als "unglaubwürdig" herausgestellt hätten. Es wird suggeriert, dass so gut wie alle Anzeigen unberechtigt seien und die "angeblichen" Opfer im Regelfall "falschen Erinnerungen" (siehe Punkt 2f5) aufsäßen. In Schriften dieser teilweise sehr rennomierten und einflußreichen Leute findet sich klar zuordenbares Täter-Lobby-Gedankengut. Man kann hieraus schließen, dass sich dieses Gebiet fest in der Hand von Täter-Lobbyisten befinden muss, da derartige öffentliche Äußerungen teilweise ganz unverhohlen gemacht werden.
- (1a2) Entschuldungs- und Entschuldigungs-Wesen für Täter. Besonderer Schwerpunkt ist hierbei die Behauptung, jemand sei "krank" oder "geistesgestört", er habe angeblich gar nicht anders gekonnt. Diese Strategie verfängt in der letzten Zeit aber nicht immer; die Gerichte weisen in solchen Fällen vermehrt lebenslang in die Psychiatrie ein oder verhängen Sicherungsverwahrung.
- (1b) Einflussnahme auf die richterliche Rechtsprechung, z.B. durch Musterurteile etc. (z.B. Strafminderung, wenn ein konkreter medizinischer Schaden zum Verurteilungszeitpunkt bei einem missbrauchten Baby nicht festgestellt werden kann, da es am Penis des Angeklagten ja "nur gelutscht" habe).
- (2a) Politische Arbeit: Beeinflussung der öffentlichen Wahrnehmung von Sex mit Kindern.
- (2a1) Positive Darstellung von Pädophilen als "Freunde von Kindern" (z.B. Argumentation mit der wörtlichen Bedeutung).
- (2a2) Verankerung von Mythen im öffentlichen Bewusstsein: Sex mit Kindern schade (angeblich) nicht (oder sei angeblich sogar förderlich für die Entwicklung von Kindern), wenn es gewaltfrei geschehe.
- (2a3) Entschuldungen von Tätern als "krank", sie könnten angeblich nicht anders. Variante hiervon: es wird sogar generell angezweifelt, dass der freie Wille überhaupt existiere (mit haarspalterischen verzerrenden Theroriebildungen).
- (2a4) ...
- (2b) Einflussnahme auf Kinderschutz-Organisationen.
- Teilerfolge bei einer großen bekannten Kinderschutz-Organisation: es gibt ein "Handbuch sexueller Missbrauch" (herausgegeben von einer Journalistin und einem Fachhochschulprofessor), das laut Klappentext angeblich das "Standardwerk" für den Kinderschutz schlechthin darstellen soll. Darin treten Sexualwissenschaftler auf (siehe 2d1), die bekannte Pädophilen-Behauptungen wie die angebliche Unschädlichkeit von einvernehmlichem Sex mit Kindern als angeblich wissenschaftlich erwiesen zum Besten geben. Neben einem einschlägig bekannten Pädophilen-Vertreter (bei dessen früheren Publikationen sich gängige Pädophilen-Rechtfertigungen klar nachweisen lassen) finden sich auch bekannte Namen aus der Gutachterpraxis (siehe 1a1) sowie leitende Vertreter einer Kinderschutz-Organisation, die u.a. gegen andere (vor allem feministisch orientierte) Kinderschutz-Vereine polemisieren und darüber klagen, dass eine "Hexenjagd" gegen Unschuldige geführt würde und Unschuldige unter "Missbrauchs-Verdächtigungen" leiden würden (vgl. "Wormser Prozesse"). Von Mitgefühl für die Opfer realen Missbrauchs kann ich bei diesem angeblichen "Standardwerk" für den Kinderschutz nichts spüren, außer den bekannten Täter-Lobby-Behauptungen, dass Schäden in vielen Fällen angeblich nicht auftreten würden. Wegen der hohen Zahl von Beiträgen aus der erwähnten Kinderschutz-Organisation (eine Internet-Recherche nach den Autoren ergab, dass neben den offen deklarierten im Kinderschutz arbeitenden Autoren auch weitere Autoren anscheinend zumindest zeitweise in Diensten der bekannten Kinderschutz-Organisation standen) habe ich die begründete Vermutung, dass das angebliche "Standardwerk" wohl auch das Vorgehen dieser Kinderschutz-Organisation bei Missbrauchs-Verdacht darstellen und lehren / weitergeben / zumindest beeinflussen sollte. Über die Therapie der Opfer und über andere konkrete Opfer-Hilfe steht in diesem angeblichen Standardwerk so gut wie nichts - schließlich werden Missbrauchte nicht wirklich als Opfer anerkannt. Die Sache hat m.E. auch deshalb einen hohen Skandalwert, weil die steuerlich als gemeinnützig anerkannte Kinderschutz-Organisation neben öffentlichen Fördermitteln wie Strafzahlungen durch Verurteilte auch bedeutenden Medien-Einfluss in Deutschland ausübt und Einfluss auf die Gesetzgebung nimmt.
- Im Internet gibt es Versuche, den Begriff "Kinderschutz" so umzudefinieren, dass damit nicht etwa der Schutz eines Kindes vor Übergriffen, sondern der "Schutz" vor dem Entfernen eines Missbrauchs-Beschuldigten aus der Familie (z.B. durch das Jugendamt) gemeint ist.
- (2c) Beeinflussung der Massenmedien durch entsprechende Berichte (bisher relativ wenig erfolgreich; meist "Einzeltreffer").
- Die belgischen Kinderschänder-Skandale und andere (z.B. in der katholischen Kirche) waren aus Sicht der Täter-Lobby desaströs für ihre Versuche, "einvernehmlichen Sex" mit Kindern zu propagieren. Die meisten erfolgreichen Versuche (auch in der Filmindustrie; vgl. Filme wie "Lolita") liegen vor dieser Zeit. Es gibt jedoch Meinungsäußerungen, die diesen Misserfolg beklagen - woraus man wiederum schließen kann, dass diese Leute Täter-Lobby-Interessen vertreten.
- (2d) Beeinflussung der wissenschaftlichen Forschung.
- (2d1) Schwerpunkts-Erfolg in der Sexualwissenschaft (USA und Deutschland): gängige Selbstbehauptungen von Pädophilen wie z.B. die angebliche Einvernehmlichkeit von pädophilem Sex werden dort teilweise unwidersprochen als Stand der wissenschaftlichen Forschung zur Pädophilie und benachbarten Themenstellungen innerhalb der Sexualwissenschaft dargestellt und damit "wissenschaftlich anerkannt". Anderlautende Erkenntnisse anderer Fachrichtungen werden dabei jedoch ignoriert. Mit diesem Erfolg werden andere publikumswirksame Aktionen unterstützt ("wissenschaftliche Seriösität").
- (2d2) Auseinandersetzungen in anderen wissenschaftlichen Gebieten: meist nur mäßiger Erfolg. Es sind jedoch Versuche erkennbar, die psychiatrische Forschung (auch die Missbrauchs-Forschung) zu beeinflussen, wobei die "Erkenntnisse" der Sexualwissenschaft sowie das angebliche "false memory syndrome" (2f5) als Brückenkopf dienen.
- (2e) Einwirkungs-Versuche auf politische Parteien und die Gesetzgebung.
- (2e1) Etappenziel: Legalisierung von sogenanntem "einvernehmlichem Sex" mit Kindern. Dadurch würde in der Praxis eine Art "Beweislastumkehr" eintreten: es würde nicht mehr reichen, Sex mit Kindern nachzuweisen, sondern es müsste zusätzlich Gewaltanwendung nachgewiesen werden (analog zu Vergewaltigungen). Kindliche Opfer müssten damit rechnen, dass ihnen "Mitmachen" entgegengehalten würde (was fast alle missbrauchten Kinder tun, weil ihnen nichts anderes übrigbleibt). Dieses Etappenziel käme daher einer faktischen Legalisierung der Pädophilie schon fast gleich. Die Mehrheit der Bevölkerung ist aus gutem Grund dagegen. In einigen wenigen Äußerungen des Justizministeriums scheinen jedoch typische Täter-Lobby-Einstellungen durch (es wäre sicher interessant, die Wege zu durchleuten, wie diese hineingeraten sein könnten). Insgesamt war diese Arbeit bisher jedoch wenig erfolgreich, vor allem wegen der vielen öffentlichen Kinderschänder-Skandale. Allerdings gibt es öffentliche Meinungsäußerungen, die diesen Misserfolg beklagen - woraus man wiederum schließen kann, dass diese Leute Täter-Lobby-Interessen vertreten (ob freiwillig oder unfreiwillig).
- (2e2) Die unstreitigen Kinderporno-Funde beim früheren SPD-Abgeordneten Jörg Tauss (später zur Piraten-Partei übergetreten) sind bereits öffentlich diskutiert worden (allerdings weniger die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen). Zu hinterfragen wäre, welche Gesetzes-Initiativen er in welche Richtung hat beeinflussen können, und welche Kanäle dabei genutzt wurden. Die prompten Parteiausschluss-Diskussionen und -Reaktionen sowohl in der SPD als auch bei der Piratenpartei lassen darauf hoffen, dass die demokratische Selbstreinigung und politische Willensbildung trotz aller Heimlichkeiten immer noch funktioniert.
- (2f) Desinformation (auf verschiedenen Ebenen; Behinderung des "Gegners")
- (2f1) Störung / Spaltung von "feindlichen" Gruppierungen (insbesondere aus der Frauenbewegung, speziell Wildwasser u.ä.) sowie Desinformation.
- (2f2) Stören / Verändern von öffentlich zugänglichen Informationen über sexuellen Missbrauch (z.B. inhaltlicher Vandalismus an Wikipedia-Artikeln zum Thema "sexueller Missbrauch").
- (2f3) Diskreditieren wissenschaftlicher Forschungsergebnisse, z.B. lautstarke Behauptungen, Studien über das Vorkommen sexuellen Missbrauchs (Inzidenz / Prävalenz) seien getürkt. Es gibt sogar vereinzelte Versuche, ganze wissenschaftliche Fachgebiete als solche zu diskreditieren (Unterstellung unlauterer Machenschaften).
- (2f4) Umgekehrt: Verzerren und Verdrehen von wissenschaftlichen Ergebnissen, z.B. durch Stellen in falsche Zusammenhänge. Neben einer immer wieder zitierten Studie von Rind (die fehlerhaft ist und der ausreichend durch andere Studien widersprochen wurde) geht es hier vor allem um sogenannte "falsche Erinnerungen". Hierzu ein Zitat aus http://www.falsche-erinnerungen.de/ mit Hervorhebungen von mir: In den "Einpflanzungsexperimenten" (z.B. Einkaufsstraßenexperiment von E. Loftus) arbeiten die Forscher wie folgt: Den Probanden werden eine Reihe von Erlebnissen aus ihrer eigenen Kindheit vorgelegt (nach Absprache mit deren älteren Verwandten). Ihnen wird vorgelogen, die Verwandten könnten bezeugen, dass alles stattgefunden habe. Dann werden sie aufgefordert, ausgiebig über diese Erlebnisse nachzudenken und dabei fehlende Erinnerungen durch Fantasien zu ersetzen. Am Ende liefert jeder vierte Teilnehmer einen Bericht über das erfundene Ereignis ab und hält es für wahr. Achtung: ein Einpflanzungs-Experiment für falsche Erinnerungen, das von vornherein auf gefälschten Beweisen basiert, einen absichtlichen psychischen Druck auf die Probanden ausübt, und trotzdem "nur" auf eine Erfolgsquote von rund 1/4 kommt. Was beweist dieses Experiment? Dass es möglich ist, andere Leute erfolgreich zu verarschen, indem man ihnen falsche Dinge einredet. Die Volksweisheit kennt dieses Phänomen schon länger. Dieses "bahnbrechende Forschungsresultat" wird jedoch von Täter-Lobbyisten dazu benutzt, um zu "beweisen", dass ausgerechnet Therapeuten angeblich massenhaft falsche Erinnerungen an sexuellen Missbrauch in großem Stil erzeugen würden! Jegliche Erinnerungen, die erst in der Therapie hoch kämen, trügen daher das extrem hohe Risiko, falsch zu sein! (Allerdings nur, wenn es sich um Erinnerungen an sexuellen Missbrauch handelt - bei anderen Erinnerungen wird das angebliche "Syndrom" nicht angeprangert).
- (2f5) FMSF ("false memory syndrome foundation"): diese Gesellschaft zur Finanzierung einer Medienkampagne wurde nachweislich von Leuten gegründet, die als Missbraucher beschuldigt wurden und mittels der von ihnen erfundenen False-Memory-Theorien die Verurteilung zu unterlaufen suchten. Siehe hierzu auch der externe Link Falsche Erinnerungen - Richtige Erinnerungen. Darin auch einiges zur wissenschaftlichen Haltbarkeit der von Täter-Lobbyisten erfundenen Theorien.
- (2f6) Diverse Schmutzkampagnen, Rufmord-Kampagnen, Überziehen des "Gegners" mit einer Flut von juristischen Angriffen, etc. Beispiele hierzu finden sich in einem eigenen Kapitel bei Ursula Enders (siehe Literatur).
Inhaltliche Auseinandersetzung
Kernaussage
Der Kern von (freiwilligen oder unfreiwilligen) Täter-Lobby-Behauptungen dreht sich vor allem um eine Zentralaussage: einvernehmlicher Sex mit Kindern schade angeblich nicht.
Wenn man mit wissenschaftlichen Studien entgegenhält, die beweisen, dass sexueller Missbrauch sehr wohl gravierende Folgeschäden (bis hin zu Selbstzerstörung durch Sucht oder SVV, um den Faktor 3 bis 6 gesteigerte Selbstmord-Raten, lebenslange Hospitalisierung in der Psychiatrie etc) nach sich ziehen kann (und in einer hohen Anzahl von Fällen auch tatsächlich hat), dann wird von (wissentlichen oder unwissentlichen) Täter-Lobbyisten mit Vehemenz behauptet, diese Folgen kämen nur in einer bestimmen (seltenen) Anzahl von Fällen oder durch andere Umstände wie z.B. das Familienklima zustande - prinzipiell sei Sex mit Kindern zumindest unter bestimmten Bedingungen unschädlich (oder sogar förderlich).
Die Täter-Lobby nutzt für diese Argumentation vor allem die vorhandenen Lücken in den wissenschaftlichen Untersuchungen aus. Wegen Phänomenen wie dissoziativer Amnesie lässt sich sexueller Missbrauch nie in 100% aller tatsächlich vorhandenen Fälle nachweisen. Ebenso verhält es sich mit Folgen wie z.B. Posttraumatischer Belastungsstörung: diese treten bei einer großen Teilmenge der Opfer erst mit langer zeitlicher Verzögerung auf, teilweise erst nach Jahrzehnten (Nachweis dieses Effekts u.a. bei Vietnam-Veteranen) und sind daher mit den üblichen Messinstrumenten (Querschnittsstudien) nicht vollständig nachweisbar.
Ganz allgemein: untersucht man eine bestimmte Gruppe von Leuten A auf irgendein beliebiges Symptom B hin, dann findet man i.A. eine Teilmenge, bei denen das Symptom sicher nachweisbar ist (im Bild weiß dargestellt), eine Teilmenge, bei der das Symptom sicher ausgeschlossen werden kann (schwarz), und den Rest, bei dem die Frage nicht sicher entschieden werden kann (grau dargestellt). Das folgende Bild zeigt die Zahlenverhältnisse nicht proportional, sondern schematisch; je nach Untersuchungsgegenstand kann einer der Bereiche sehr groß ausfallen und ein anderer sehr klein sein oder sogar ganz wegfallen.

Schauen wir uns die Verhältnisse in der Gruppe der Missbrauchten (enge Definition) an und untersuchen das Auftreten schwerwiegender psychiatrischer Symptome wie z.B. dissoziative Störungen verschiedener Art, Borderline etc. Es gibt mehrere Untersuchungen dieser Art. Die sicher gefundenen Symptome schwanken in dieser Gruppe je nach Untersuchung von rund 50% bis rund 80%. Was ist mit den restlichen 20% bis 50%? Ist bei diesen die Existenz von Folgen des Missbrauchs sicher ausgeschlossen?
Nein! Bei ihnen weiß man lediglich, dass im Moment der Untersuchung keine der untersuchten potentiellen Folgesymptome erkennbar waren. In der Traumaforschung ist bekannt, dass bestimmte Störungen wie chronifizierte Belastungsstörungen nicht ständig, sondern oftmals in langen Intervallen oder erst nach langer Zeit auftreten (sog: "Oszillieren"). Dies stimmt mit der häufigen klinischen Beobachtung überein, dass beispielsweise eine PTBS, bei der der Inhalt der traumatischen Belastungen klar auf sexuellen Missbrauch im Kindesalter hinweist, nicht selten erst im Erwachsenenalter auftritt (bei mir z.B. erst mit 36), und zwar meistens erst nach einem Trauma-Auslöser (wie z.B. die Geburt eines Kindes). Die Empfindlichkeit für Trauma-Auslöser war jedoch auch schon vorher in versteckter Form vorhanden, was aber lediglich niemandem auffiel!
Bedeutet die Erkenntnis von der Unsicherheit der Nicht-Folgen, dass jeder sexueller Missbrauch Folgen nach sich zieht? Dies kann man wiederum ebenfalls nicht schlussfolgern! Es ist durchaus möglich, dass jemand zeitlebens keine Folgesymptome entwickelt, z.B. weil er die Missbrauchs-Erfahrungen kompensieren konnte. Es ist jedoch falsch, daraus zu folgern, er sei nicht geschädigt worden! Beispielsweise kann ein Raucher, der lediglich keinen Lungenkrebs entwickelt, alleine aufgrunddessen nicht als vollkommen ungeschädigt durch das Rauchen dargestellt werden. Im Unterschied zu psychischen Verletzungen kann man bei einem Raucher Schädigungen des Lungengewebes mit Labormethoden feststellen. Nur weil man etwas im Normalfall nicht sehen kann, darf man nicht folgern, es könne nicht vorhanden sein.
Dies bedeutet also, dass man für den Rest der Missbrauchten niemals sicher sein kann, ob es Folgen gibt oder nicht. Die Täter-Lobby tut jedoch so, als könne man aus dem Fehlen erkennbarer Folgesymptome zum Untersuchungszeitpunkt mit Sicherheit schließen, der Missbrauch habe keinerlei negative Folgen gehabt.
Wie hoch ist das Ausmaß der Folgeschäden wirklich? Darüber gibt es leider nur sehr wenige Längsschnitt-Studien, die ganze Jahrgänge über längere Zeiträume (Jahrzehnte) beobachtet haben. Details sind in meinem Artikel über die Schädlichkeit von sexuellem Missbrauch sowie das Ausmaß genauer dargestellt. Fazit hieraus: die Behauptungen der Täter-Lobby sind bereits seit langem wissenschaftlich widerlegt.
Dennoch hat die Täter-Lobby den Erfolg gehabt, dass die o.g. falsche Argumentationsweise von Gerichten übernommen wurde und in zahllosen Urteilen aufscheint.
Sieht man sich die Struktur der von (freiwilligen oder unfreiwilligen) Täter-Lobbyisten vertretenen Thesen genauer an, dann fällt ihre Verwandtschaft mit typischen Rechtfertigungs-Systemen von Tätern wie VAS (siehe Literatur Deegener) auf.
Wer der Täter-Lobby auf den Grund gehen will, sollte sich vor allem mit diesen Mustern und Strukturen befassen.
Weitere Erkennungszeichen von Täter-Lobbyismus
Nicht immer wird die Kernaussage vertreten, Sex mit Kindern schade angeblich nicht. Manchmal kommt Täter-Lobby-Gedankengut auch in anderen Ausprägungen daher, mit denen Täter-Lobby-Positionen direkt oder indirekt gestärkt werden sollen:
- Sehr viele / fast alle Missbrauchs-Vorwürfe gehen angeblich auf falsche Erinnerungen zurück. Wer dies behauptet, arbeitet ziemlich unverhohlen für Ziele der Täter-Lobby. Das angebliche Phänomen der "falschen Erinnerungen" im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch ist nämlich wissenschaftlich nicht nachgewiesen (vgl. http://www.falsche-erinnerungen.de/literatur_sexmissbrauch.htm).
- Wenn jemand einen Missbrauch jahrelang "vergessen" hatte, dann muss dies eine falsche Erinnerung sein. Missbrauch könne man gar nicht vergessen. Diese Variante des False-Memory-Lobbyismus ignoriert / leugnet die Existenz der dissoziativen Amnesie, die von Wissenschaftlern wie van der Kolk bei Vietnam-Veteranen wissenschaftlich nachgewiesen wurde und auch bei Missbrauchs-Opfern in beträchtlichem Ausmaß vorkommt (laut einer Studie von Williams bei mehr als der Hälfte). Bei genauer Betrachtung ist die Täter-Lobby-Behauptung eine schwere Verdrehung: Eine dissoziative Amnesie (auch zeitweise, siehe Oszillieren) stellt in Wirklichkeit ein Echtheitsmerkmal dar, das auf eine schwere und wiederholte Traumatisierung hinweist.
- Missbrauchs-Vorwürfe werden angeblich hauptsächlich / nur von Müttern bei Scheidungs-Auseinandersetzungen erhoben, um den Vater vom Umgang auszuschließen (angeblich weite Verbreitung von "Missbrauch mit dem Missbrauch"). Indirekte Suggestion: an erhobenen Missbrauchs-Vorwürfen sei so gut wie nie was dran. Dies stellt eine unzulässige Über-Pauschalierung dar. Zur Häufigkeit von sexuellem Missbrauch gibt es Massen an Studien, die das Gegenteil belegen.
- "... ein Missbrauch, der nie stattgefunden hat". Wer diese oder ähnliche Redewendungen im Zusammenhang mit Missbrauchs-Vorwürfen oder -Prozessen benutzt, der verzerrt die Tatsachen. Tatsache ist nämlich, dass nur ein Teil des tatsächlich vorkommenden Missbrauchs gerichtsfest nachweisbar ist. Unzählige Dunkelfeld-Untersuchungen belegen dies (siehe auch Grauzone in obigem Bild). Aus einem nicht nachweisbaren Missbrauch (oder aus einem unzureichenden / fehlerhaftem Nachweis) folgt nicht, dass sicher ist, dass keiner stattgefunden hat. Wer diesen Unterschied stillschweigend ignoriert und damit die Möglichkeit eines zwar vorhandenen, aber nicht gerichtsfest nachweisbaren Missbrauchs leugnet, der arbeitet klarerweise für die Täter-Lobby -- ob freiwillig oder nicht.
- "X ist zu Unrecht des sexuellen Missbrauchs verdächtigt / beschuldigt worden.". Derartige Aussagen nach Freisprüchen in Missbrauchs-Prozessen sind fast immer sachlich falsch: ein Unschuldsbeweis ist so gut wie nie möglich. Wenn ein Unschuldsbeweis im konkreten Fall versucht wurde aber nicht gelungen ist (so dass Zweifel blieben, die lediglich nicht zur Verurteilung reichten), ist die Aussage sogar eine Lüge. In jedem Falle: die verallgemeinerte suggestive Botschaft hinter der Aussage ignoriert oder leugnet die Existenz von Pädophilen der Kategorie 5.
- Pädophile seien angeblich Freunde von Kindern und würden sie daher nicht missbrauchen -- man dürfe sie nicht mit Pädokriminellen verwechseln. Kurzfassung: Pädophilie und Pädokriminalität sind etwas völlig verschiedenes. Hiervon gibt es viele Varianten. Häufig wird ignoriert / geleugnet, dass auch das von Pädophilen regelmäßig begangene Konsumieren von Kinderpornos zu Recht eine Straftat darstellt, weil dadurch ein System zur Herstellung von Kinderpornos in Gang gehalten wird, das regelmäßig zum sexuellen Missbrauch von Kindern führt (indirekte Anstifung zu Straftaten). Ausführliche Behandlung in meinem Artikel über Pädophilie.
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Pädophilie ist nicht die Ursache von Missbrauch. Als Gegenpol werden verschiedene Gruppen benutzt, neben "Gewaltanwendern" neuerdings immer häufiger die Familienangehörigen von innerfamiliärem Missbrauch. Diese (oft auch sinngemäße) Behauptung wird in mehreren Untervarianten vertreten:
- "Pädophilie ist lediglich eine sexuelle Präferenz, die nur in Gedanken stattfindet / problemlos beherrschbar sei und keinen Kindern schadet -- hingegen sind die eigentlichen Missbraucher in den Familien zu finden". Diese Aufspaltung leugnet den Sucht-ähnlichen Charakter von Pädophilie samt damit zusammenhängender Täter-Karrieren. Im Kern wird damit die Existenz von Pädophilen der Kategorie 3 und höher ignoriert / geleugnet, sowie die Existenz von sadistischen Pädophilen (vgl Gallwitz / Paulus). Die Pädophilie wird durch diese Lüge in Schutz genommen (Beweise stehen massenweise in der Tagespresse: viele überführte Kindesmissbraucher sind gleichzeitig Kinderporno-Konsumenten, was pädophile Neigungen voraussetzt). Das öffentliche Meinungsbild soll zugunsten der Pädophilen beeinflusst werden.
- Sogenannte "gewaltfreie Pädophile" und andere Lobbyisten (darunter auch angebliche "Kinderschützer") behaupten, dass "einvernehmlicher Sex" mit Kindern möglich sei und keinen Missbrauch darstelle (vgl. Etappenziel 2e1 weiter oben). Dabei wird das Machtgefälle zwischen Erwachsenem und Kind ignoriert, und es wird ignoriert, dass Kinder zu einer verantwortlichen Entscheidung noch gar nicht fähig sind. Knackpunkt: würden die Verbreiter dieser Überzeugung in ein Auto steigen, das von einem Kind alleinverantwortlich gesteuert wird, und mit ihm über die Autobahn brettern?
- Steigerung hiervon: "unsere Strafgesetze sind aus dem Mittelalter - einvernehmliche Pädophilie wird heute immer noch (ähnlich wie früher die Homosexualität) zu Unrecht kriminalisiert". Diese populistische Botschaft ignoriert die wissenschaftlichen Nachweise der Schädlichkeit von sexuellem Missbrauch.
- "Ich bin pädophil, aber ich kann meine Neigung beherrschen". Sogenannte "bekennende Pädophile", die sich öffentlichkeitswirksam als Pädophile outen, steigern derartige Täter-Lobby-Thesen oft noch weiter, indem sie unterschwellig suggerieren, quasi alle Pädophile könnten ihre Neigung "problemlos beherrschen". Zentrales Merkmal ist auch hier, sich als Nicht-Missbraucher oder noch besser sogar als Kinderschützer auszugeben, in manchen Fällen sogar in Kinderschutz- oder Opfer-Vereinen mitzumachen. Manchmal auch in der Variante, sich als Opfer von Verfolgung darzustellen, oder von Ignoranten verkannt zu werden (angeblich jemand zu sein, der nur Gutes will und tut). Ziel dieser Lobby-Arbeit ist, Pädophilie "salonfähig" zu machen und in der öffentlichen Wahrnehmung positiv zu besetzen.
- Kinder hätten eine erotische Ausstrahlung, über die praktisch jeder Erwachsene "stolpern" könne. Mit anderen Worten: praktisch alle Menschen seien pädophil, sie würden es nur nicht zugeben; Kinder würden ständig Erwachsene "verführen". Unterschwellige Suggestion: wegen dieser allgegenwärtigen "Gefahr" könne "jeder" mal schnell versehentlich zum Missbraucher werden. Leicht zu durchschauende Projektion und Verdrehung, um Pädophilie zu entschuldigen. Die Mehrheit der Bevölkerung ist nicht pädophil; im Gegenteil, sie findet Sex mit Kindern abscheulich. Ein prominenter Vertreter einer Variante dieser Täter-Lobby-These war kein geringerer als Sigmund Freud mit seiner "Ödipustheorie". Nähere historische Details und Analysen sind in der wissenschaftlichen Literatur, z.B. bei Egle / Hoffmann / Joraschky (Artikel von Krutzenbichler) nachzulesen.
- "Opfer" seien oftmals nicht geschädigt. Siehe Artikel über Schädlichkeit von sexuellem Missbrauch.
- Wer Sex mit Kindern moralisch verwerflich oder abstoßend / ekelhaft finde, der sei heutzutage auf dem falschen Dampfer - er schränke die Freiheit der Sexualität ein (1968er Argumentation). Moralische Argumente seien heute fehl am Platz. Oder eine andere Variante: die meisten Leute würden Missbrauch nur deshalb abstoßend finden, weil sie "nicht richtig aufgeklärt" seien. Dem halte ich entgegen: die vielen wissenschaftlichen Studien über die Schädlichkeit von Missbrauch benutzen gar keine moralische Argumentation, und kommen trotzdem zu anderen Ergebnissen. Die Freiheit des einen endet dort, wo die ernsthafte Gefahr einer Schädigung des anderen beginnt!
- Kinderschützer brächten Massen an zu Unrecht Verdächtigten hervor. Siehe Diskussion weiter oben.
- Täter hätten keine freie Entscheidung bei ihrer Tat gehabt. Sie könnten gar nicht anders. Varianten: Pädophile oder Sadisten seien in ihrem Gehirn so geprägt, dass sie gar keinen freien Willen mehr hätten. Dies widerspricht aller menschlichen Erfahrung und stellt eine Schutzbehauptung dar, die sich durch die typischen Täter-Verdrehungen wie VAS sehr gut erklären lassen.
- Pädophile / Sadisten / Täter seien halt so wie sie seien und könnten nichts dafür, dass sie so geworden seien. In meinem Pädophilen-Artikel ist näher erklärt, wie die Abstumpfungs- und Gewöhnungs-Prozesse verlaufen, mit denen sich Täter im Laufe ihrer Täter-Karriere immer tiefer in ihre Sucht hineinmanövrieren. Außerdem ist die hinter dieser These stehende projektive Verschiebung leicht zu durchschauen (sofern man sie aus Abstand betrachtet): wenn nicht der Täter Schuld hat, dann muss es im Vorfeld irgendjemand anderes gewesen sein oder es müsse "von selbst" entstanden sein (denn keiner ist als Täter geboren worden). Letztlich eine Variante der Behauptung, dass angeblich kein freier Wille existieren würde (oder zumindest nur für Pädophile und nur in bestimmten Situationen).
Ein Beispiel für False-Memory-Lobbyismus
Das Verdrehen der Opfer-Rolle (wer ist wirklich das Opfer, wer wird hingegen nur als solches dargestellt) ist eine häufige Strategie von Tätern und ihren Lobbyisten.
Hierzu ein Beispiel:
Als meine Erinnerungen an den sexuellen Missbrauch durch meine Mutter in Flashback-Form hochkamen, waren diese für mich so schlimm und kaum aushaltbar, dass ich in eine Dekompensation geriet. Gerade wegen der Vorwürfe, die sich aus diesem Trauma-Material gegen meine Mutter ergaben, bin ich sorgsam damit umgegangen. Ich habe viele Puzzle-Stücke (deren Inhalt ich anfangs oft selbst nicht glauben konnte) erstmal in Aufzeichnungen gesammelt. Dann habe ich meiner Mutter einen Brief geschrieben, um das Wichtigste davon zu klären (die Details sind in meiner Missbrauchs-Geschichte ausführlich erklärt).
Meine Mutter hat den Missbrauch nicht geleugnet, sondern klar und deutlich bestätigt. Auch mein Vater hat zugegeben, dass er mich wegen dieser Geschichte als Kind geprügelt hat. Weitere Bestätigungen gab es von meinen Geschwistern und weiteren Verwandten.
Nun sollte man meinen, meine Geschichte ist durch diese klaren Täter-Geständnisse so gut gesichert, dass niemand mit halbwegs intaktem Verstand und Gefühl meine Geschichte einfach so aus heiterem Himmel anzweifeln kann.
Weit gefehlt. Es gibt Leute, die sogar das hinkriegen. Folgendes habe ich in meinem Gästebuch gefunden:
Nun, es stimmt nicht, dass ich auf das Thema nicht eingehe (siehe mein Artikel über die Echtheit von Erinnerungen). Und ich verwahre mich dagegen, öffentlich als "zu unkritisch gegenüber meinen eigenen Erinnerungen" angeprangert zu werden. Abgesehen davon, dass die meisten meiner Erinnerungen rund 1 Jahr vor dem Beginn meiner Therapie hochkamen und die Therapie vieles nur vervollständigt hat.
Ich finde es erstaunlich, mit welch hehrer Überzeugung manche Leute innerhalb kürzester Zeit Diagnosen stellen und dabei die falschen Behauptungen von Täter-Lobbyisten (Elizabeth Loftus hat etwas ganz anderes gezeigt, s.o.) weiter verbreiten und diese als angeblich erwiesene Wahrheiten verkaufen. Anscheinend sind sie sich nicht bewusst, was sie damit anrichten können. Hierbei geht es nicht nur um die schweren seelischen Verletzungen, die solche Äußerungen einem Opfer zufügen können.
Noch vor 10 Jahren hätten mich derartige Äußerungen in tiefste Verzweiflung gestürzt. Mein Onkel hat sich übrigens in einer derartigen Verzweiflung befunden, die durch Nicht-Glauben von Erinnerungen verstärkt oder hervorgerufen werden, als er Selbstmord beging. Ich weiß noch ganz genau, was ihm meine Mutter kurz vorher noch vorgeworfen hat, als er Hilfe suchte, weil er von seinen Erinnerungen an den sadistischen Missbrauch durch meine Oma (beider Mutter) heimgesucht wurde. Meine Mutter hat übrigens bei der Beerdigung meiner Oma keine einzige Träne geweint, da auch sie von ihr missbraucht wurde, wie sie mir als Kind ausführlichst erzählt hat.
Manche Leute denken bei ihrem Feldzug für die angeblich so vielen armen unschuldigen Missbrauchs-Beschuldigten ganz offensichtlich nicht daran, was sie mit ihren unsensiblen, in Wahrheit unkritischen und obendrein teilweise unrichtigen Äußerungen bei den wirklichen Opfern sexuellen Missbrauchs anrichten können.
Merksatz: für Opfer ist es unerträglich, ihren Opfer-Status (indirekt) abgesprochen zu bekommen.
Deshalb: keine False-Memory-Theorien unterbreiten, wenn man nicht im Einzelfall beweisen kann, dass es sich um falsche Erinnerungen handeln muss!
Hier ein weiteres Beispiel eines Gästebuch-Eintrags, der mir meinen Erinnerungen wegen eines bestimmten (bei mir erfüllten) Merkmals nicht glaubt und mir dadurch indirekt den Opfer-Status abspricht:
Der Autor dieses Gästebuch-Eintrags hat wohl die wissenschaftliche Literatur über dissoziative Amnesie nicht zur Kenntnis genommen. KZ-Opfer waren (neben Pearl-Harbour-Veteranen) eine der ersten Gruppen, die diesbezüglich untersucht wurden. Diese Untersuchungen waren sogar mit ausschlaggebend für die Bildung des Begriffs "dissoziative Amnesie"!
Deshalb nochmals, zum Einhämmern:
Merksatz: für Opfer ist es unerträglich, ihren Opfer-Status (indirekt) abgesprochen zu bekommen.
Deshalb: keine False-Memory-Theorien oder andere "allgemeinen Widerlegungen" von Erinnerungen unterbreiten, wenn man nicht im Einzelfall beweisen kann, dass es sich um falsche Erinnerungen handeln muss!
Konsequenzen
Aus dem "Fall Worms" und anderen Fällen sind immer noch nicht genügend Konsequenzen gezogen worden.
Es stellen sich interessante Fragen:
- Wie hoch ist der Anteil an Doppelgängern (Pädophile, die im Gewand von Kinderschützern auftreten) wirklich? Naturgemäß ist diese Frage nur sehr schwer beantwortbar. Nimmt man die Anzahl der Internet-Publikationen, die als "Kinderschutz-Seiten" gelten wollen aber in Wirklichkeit schwerste Täter-Verdrehungen erkennen lassen, dann muss dieser Anteil exorbitant hoch sein.
- Was kann man tun, um derartige "Doppelgänger" mit höherer Sicherheit als bisher aufzudecken? Wie geht man mit entsprechenden Verdachtsfällen sinnvoll um (besonnen, ohne Hysterie und inszenierte Dynamiken, aber wirksam und professionell)?
- Wie sieht es mit der Selbstreinigung von Kinderschutz-Organisationen aus? Können diese das überhaupt leisten (z.B. wenn bereits angesehene Gründungsmitglieder unter den Doppelgängern sind oder die Gründung ursprünglich Täter-Lobby-Interessen dienen sollte, was man ggf. sogar aus Gründungs-Urkunden zwischen den Zeilen herauslesen kann)? Wer kann eine derartige Kontrolle sonst überhaupt leisten? Ist wegen der potentiell gravierenden Folgen staatliche Aufsicht für NGOs gefragt? Wie kann sichergestellt werden, dass nicht ausgerechnet diese Aufsicht wiederum versteckte Täter-Lobby-Interessen verfolgt (nicht dass man dadurch erst recht den Bock zum Gärtner macht)?
- Wer revidiert die vielen falschen Schlussfolgerungen und Aktionen, ja sogar Gutachter- und Gerichts-Vorgehensweisen, die aus der früheren falschen Bewertung der Wormser Vorgänge (mit-)entstanden sind? Alles muss hier nochmals auf den Prüfstand!
- Wie kann man insgeheime Täter-Lobbyisten unter Gutachtern, Jugendämtern und der Justiz sowie der Wissenschaft aufspüren und mit ihnen sinnvoll umgehen?
- Wie kann man der langfristigen Gefahr durch die Unterwanderung von Kinderschutz-Einrichtungen und Behörden, Gutachtern, Gerichten durch Täter-Lobbyisten wirksam begegnen?
- Wie kann man die Aufsicht / Innenrevision sowie das Dienstrecht von Jugendhilfe-Einrichtungen und insbesondere der Behörden selbst so gestalten, dass sich Ähnliches wie in Worms nicht wiederholen kann? Wer setzt dies politisch durch?
- Wer behebt die schweren systemischen Mängel unseres Staates und unserer Gesellschaft, die derartiges erst ermöglichen?
- Und nicht zuletzt: wo bleibt Volkes Stimme angesichts der ungeheuerlichen Vorfälle? Weshalb blieben die Presse-und TV-Reaktionen auf den "heutigen Skandal mit dem damaligen Skandal" relativ bescheiden?
Merksatz: nicht überall, wo "Kinderschutz" draufsteht, ist auch wirklich Kinderschutz drin!
Mein persönlicher Ratschlag für Überlebende: bei einem Missbrauchs-Verdacht oder auch sonst lieber nicht zu Organisationen gehen, die "Kinderschutz" auf ihren Fahnen stehen haben, sondern zu solchen, die sich ausdrücklich um Opfer sexuellen Missbrauchs oder um Opfer anderer Verbrechen kümmern. Dieser Tipp kann Dir u.U. unendlich viel Leid ersparen!
Hinweis an mitlesende Journalisten: nehmt die hier gegebenen Hinweise als Ausgangspunkt eigener sorgfältiger(!) und gewissenhafter(!) Recherchen. Ich gehe Wetten ein, dass ihr vom Gesamt-Ausmaß des insgesamt vorhandenen Skandal-Materials noch jahrelang leben könnt, wenn ihr das richtig aufbereitet und herausbringt. Das erfordert aber viel Arbeit, um die ihr nicht herumkommt.
Literatur
Ursula Enders: Zart war ich, bitter war's. Handbuch gegen sexuellen Missbrauch. Verlag Kiepenheuer & Witsch, zweite Auflage 2006. Darin vor allem Kapitel V (selbst ernannte "Kinderfreunde"), sowie Kapitel XVIII und XIX (Die Täter- und Täterinnenlobby hat viele Gesichter). Dort sind auch Namen genannt, was teilweise in juristischen Auseinandersetzungen durchgefochten werden musste.
Deegener: Sexueller Missbrauch. Die Täter. Beltz Verlag 1995.
Adolf Gallwitz, Manfred Paulus: Grünkram. Die Kinder-Sex-Mafia in Deutschland. Verlag Deutsche Polizeiliteratur, 2. Auflage 1998.